Unsere Kanzlei befasst sich vorwiegend mit

Schwörhausgasse 4/1
89073 Ulm
Telefon +49 731 14082-0
Telefax +49 731 14082-22
Unser Kanzleigründer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Klaus Tappmeier, wird von Insolvenzgerichten seit vielen Jahren als Gutachter und Insolvenzverwalter sowohl bei Unternehmens- als auch Verbraucherinsolvenzverfahren eingesetzt. Neben der reinen Insolvenzabwicklung bieten wir unser Know-how Verfahrensbeteiligten in anderen Insolvenzverfahren an. Wir betreuen anwaltlich Gläubiger, Schuldner und Aussonderungsberechtigte bei Forderungsanmeldungen, in Anfechtungsprozessen, bei Fragen des Eigenkapitalersatzes, des Eigentumsvorbehalts, bei Dauerschuldverhältnissen wie Mietverträgen oder bei Vertragsabschlüssen zum Erwerb von Unternehmen aus einer Insolvenz. Es handelt sich hierbei um Rechtsgebiete, die zunehmend nicht nur Spezialwissen zu neueren Rechtsentwicklungen und höchstrichterlichen Urteilen verlangen, sondern auch eine große Bandbreite an Erfahrung. Wir kennen den Ablauf von Insolvenzen - vom Eröffnungsverfahren über die Verfahrenseröffnung bis zur Schlussverteilung - nicht nur theoretisch, sondern praktisch.
Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren namhafte Unternehmen und Verbände. Unsere Mandanten legen Wert auf klare, praktikable Verträge und innovative Lösungen auch bei schwierigen Rechtsfragen. Wir beraten bei der Gründung von Unternehmen und Tochtergesellschaften. Wir erstellen und prüfen Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind und ständig an neue Anforderungen angepasst werden. Wir beraten Sie und Ihre Mitarbeiter in Einzelschulungen oder Seminaren über die aktuellen Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten bei Lieferverträgen, Softwareverträgen, bei Rahmenverträgen und über die Sicherungsmöglichkeiten in einer möglichen Insolvenz des Vertragspartners.
Die rechtzeitige Wahl eines Unternehmensnachfolgers ist für viele Unternehmer nicht einfach. Wir bieten hierzu nicht nur kompetente Beratung zum Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht, zur Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen, sondern auch Lösungen und Konzepte. Nicht immer muss ein Unternehmen von einem Tag auf den anderen dem Nachfolger übergeben werden. Ein gleitender Übergang kann für alle Teile vorteilhaft sein. Zur Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge kann eine Betriebsaufspaltung nützlich sein. Haben Sie schon einmal an die vielfältigen Möglichkeiten gedacht, die eine Familienstiftung bietet? Nutzen Sie unsere Erfahrungen auf diesem Gebiet, die durch die langjährige Beratung eines deutschen Unternehmerverbandes und den ständigen Umgang mit den Bedürfnissen mittelständischer Unternehmer vielfältig sind.
Bei guter Vertragsgestaltung wissen beide Vertragspartner bereits bei Vertragsunterzeichnung, welche Rechte und Pflichten in den verschiedensten Situationen auf sie zukommen. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Vertragsgestaltung. Mögliche Interessengegensätze, die vor Vertragsunterzeichnung nicht gesehen, verhandelt und geregelt wurden, können sich nach Vertragsabschluss schnell als außerordentliche Belastung erweisen. Rahmenverträge müssen von Zeit zu Zeit an sich ändernde Bedürfnisse und Umstände angepasst werden. Wir verhandeln Ihre Verträge sorgfältig, wir recherchieren Ihre Bedürfnisse und Anforderungen an die beabsichtigte Gestaltung gründlich und setzen uns danach mit den Wünschen Ihres Vertragspartners auseinander. Auch nach Vertragsabschluss bieten wir - etwa bei Rahmenverträgen oder Dauerschuldverhältnissen - ein aktives Vertragsmanagement an.
Trotz sorgfältigster Vertragsgestaltung lassen sich Konflikte nicht immer vermeiden. Ein guter Vertrag ist aber auch dann nicht nutzlos, wenn sich ihr Vertragspartner nicht mehr an ihn halten will. Scheitern außergerichtliche Verhandlungen, können Sie auf unsere langjährige gerichtliche Erfahrung vertrauen.
Arbeitsrechtliche Problemkreise müssen schon im Vorfeld von unternehmerischen Entscheidungen frühzeitig berücksichtigt werden. Wir bieten Ihnen eine sachkundige und erfahrene Beratung im Rahmen des Individualarbeitsrechts sowie bei Unternehmensumstrukturierungen und Betriebsübergängen an.
Gerade im Arbeitsrecht legen wir den Schwerpunkt in der außergerichtlichen Tätigkeit, um kostenintensive Prozesse zu vermeiden. Wir erstellen für Sie Arbeitsverträge mit ihren Mitarbeitern und helfen bei notwendigen Unternehmensumstrukturierungen, führen Verhandlungen mit dem Betriebsrat und beraten Sie bei Interessenausgleich und Sozialplan.
Das Transport- und Speditionsrecht hat einige Fallstricke zu bieten. Ein Transportunternehmen, welches Risiken eingrenzen und ein erfolgreiches Forderungsmanagement führen will, bedarf einer sorgfältigen und kompetenten Beratung.
Wir betreuen anwaltlich Unternehmen bei Durchsetzung des Spediteurpfandrechts, bei Haftungsfragen wegen Verlustes oder Beschädigung des Transportguts, bei Geltendmachung von Palettenforderungen und bei Forderungseinzügen.